Silvester in Köln: Alle Infos zur Böllerverbotszone und Sperrungen!

Köln | Nicht mehr lange bis Neujahr!

Die Stadt Köln gab am Mittwoch bekannt, wie es zum Jahreswechsel in der Stadt geordnet ablaufen soll!

„Erneut wird es Silvester in Köln eine großflächige Zone in der Innenstadt geben, in der nicht geböllert werden darf. Die Verwaltung setzt damit einen Beschluss der Politik um, den der Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales 2023 gefasst hatte.

Böllerverbot zum Schutz der Polizei und Rettungskräfte

In einer Zone, die linksrheinisch bis zu den Ringen reicht und diese einschließt, dürfen damit keine pyrotechnischen Gegenstände der sogenannten Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk, § 24 Abs. 2, 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz) mit ausschließlicher Knallwirkung abgefeuert werden. Dies sind zum Beispiel Silvesterknaller und Böller. Feuerwerksraketen und anderes Feuerwerk der Kategorie 2, bei denen es vor allem um die Sichtbarkeit geht, sind von der Verordnung nicht betroffen.

In den vergangenen Jahren war es immer wieder zu Beschwerden von Bürger*innen gekommen, die sich über den Lärm-, aber auch über die Feinstaubbelastung und Unmengen von Müll an Silvester beklagten. Durch das Böllerverbot sollten aber auch Polizist*innen, Ordnungs- und Rettungskräfte besser geschützt werden. Gegen sie waren in den vergangenen Jahren in zahlreichen Großstädten Böller abgeschossen worden. Verletzungen waren die Folge. Das neue Konzept war deshalb in Abstimmung mit der Polizei entstanden.

Das Böllerverbot wirkte sich auf zahlreiche Bereiche positiv aus. Das Ordnungsamt stellte fest, dass in der gesamten Böllerverbotszone weniger Böller abgebrannt wurden. Mehrere Bürger*innen äußerten sich im Nachgang positiv über die Einführung der Böllerverbotszone und forderten eine Ausweitung. Dies ist aus juristischen Gründen nicht möglich.

Das Amt für öffentliche Ordnung wird in der Böllerverbotszone auch in diesem Jahr Präsenz zeigen und bei Verstößen Bußgeldverfahren einleiten. Wer trotz des Verbots Böller abfeuert, muss mit einem Bußgeld von bis zu 200 Euro rechnen. Das Gesetz sieht Strafen von bis zu 50.000 Euro vor. Unabhängig vom Böllerverbot gilt rund um den Kölner Dom wie in den Vorjahren ein Mitnahmeverbot von Feuerwerkskörpern aller Art. Stadtweit gilt weiterhin: Feuerwerk darf nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen abgebrannt werden.

Sperrungen

In der Silvesternacht wird, wie jedes Jahr, mit einem hohen Besucher*innenandrang auf den einzelnen Rheinbrücken und in der Innenstadt gerechnet, weshalb es zu folgenden Verkehrsbeschränkungen und Sperrungen kommen kann:

Besucher*innen, die das Feuerwerk von den Rheinbrücken aus bewundern möchten, empfiehlt die Stadt Köln, möglichst frühzeitig mit öffentlichen Verkehrsmitteln anzureisen.“