Heute: April 28, 2025
Februar 24, 2025
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Polizei: „Keine Hinweise auf konkrete Gefahrenlage“

Foto: koeln0221

Köln. Kurz vor Weiberfastnacht gibt die Kölner Polizei bekannt:

„Am kommenden Donnerstag startet in Köln der Straßenkarneval, der erfahrungsgemäß mit hunderttausenden Besucherinnen und Besuchern am Rosenmontag seinen Höhepunkt erreichen wird.

Zusätzlich zum normalen Karnevalstreiben stehen Polizei, Ordnungsamt und Veranstalter in diesem Jahr vor besonderen Herausforderungen. „Wir haben uns in den letzten Wochen intensiv vorbereitet. Die Sicherheitslage ist nach den Anschlägen der vergangenen Monate angespannter, als in den Jahren zuvor“ sagt der Leitende Polizeidirektor Martin Lotz, der die Einsätze an Weiberfastnacht und Rosenmontag führen wird.

Lotz betont: „Für eine größtmögliche Sicherheit sind alle verfügbaren Einsatzkräfte auf der Straße. Es gibt momentan keine Hinweise auf eine konkrete Gefahrenlage. Wir sind wachsam, aber bei so vielen Menschen, die friedlich feiern wollen, ist es wichtig, dass alle die Augen und Ohren offenhalten. Sprechen Sie meine Einsatzkräfte frühzeitig an, wenn jemand den Eindruck vermittelt, dass es ihm oder ihr nicht ums Feiern geht. Je früher wir angesprochen werden, desto wirksamer und schneller können wir einschreiten.“

Die Polizei Köln wird auch dieses Jahr mit einem Großaufgebot im Einsatz sein und auf bewährte Einsatzkonzepte zurückgreifen. Insbesondere an Weiberfastnacht werden mehr als 1400 Polizistinnen und Polizisten an bekannten Hotspots im Zülpicher Viertel, auf den Ringen und in der Altstadt präsent sein. Auch die Wachen werden personell gut aufgestellt sein.

An der Synagoge in der Roonstraße wird die Polizei – wie aus dem letzten Jahr bekannt – besondere Schutzmaßnahmen treffen.

Messerkontrollen:

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Messergewalt im öffentlichen Raum, wird die Polizei auch dieses Jahr wieder Personen- und Taschenkontrollen durchführen. Auf Grundlage einer Gesetzesänderung des Waffengesetzes im Oktober 2024 ist das Mitführen von Messern aller Art bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Alle öffentlichen Karnevalsveranstaltungen sind von der Regelung umfasst, auch sämtliche Karnevalsumzüge sowie der Kölner Straßenkarneval in den zahlreichen Veedeln. Darüber hinaus hat Polizeipräsident Hermanns die Strategische Fahndung für das gesamte Stadtgebiet angeordnet, um den Einsatzkräften zu ermöglichen, auch außerhalb der Hotspots Fahrzeug-, Personen- und Taschenkontrollen durchzuführen.

Jugendschutz:

Auch das mit der Stadt erarbeitete Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen wird wieder Anwendung finden. Die Sicherheit – gerade die der sehr jungen Feiernden – ist eine gemeinsame Aufgabe von Stadt und Polizei. Karneval ist kein Freibrief für Alkoholexzesse. Der Appell richtet sich aber auch an die Eltern, ihre Kinder vor Beginn der Feierlichkeiten zu sensibilisieren.

Präventionstipps für die tollen Tage

   -	Feiernde sollten nur mitnehmen, was sie an diesem Tag wirklich 
benötigen. Ein Telefon, Ausweis, Bahnticket und Bargeld genügen 
meist. Wenn man diese wenigen Sachen körpernah verstaut, haben es 
Taschendiebe schwer.
   -	Mit Blick auf die Gefahr durch "K.O.-Tropfen" empfiehlt die 
Polizei, keine offenen Getränke von Fremden anzunehmen oder das 
eigene Getränk nicht unbeaufsichtigt zu lassen.
   -	Drohenden Auseinandersetzungen sollte man konsequent aus dem Weg
gehen und Einsatzkräfte frühzeitig ansprechen.
   -	Der sichere Heimweg sollte schon vorher organisiert sein, zum 
Beispiel in Begleitung von Freundinnen oder Freunden.
   -	Wer mit Auto, Moped oder E-Scooter unterwegs ist, sollte 
nüchtern sein. Wer unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss fährt, 
riskiert Gesundheit und Leben anderer Menschen - und den 
Führerschein.

Zu besonderen Vorfällen an Weiberfastnacht wird die Polizei am Tag selbst sowie am Freitag (28. Februar) Stellung nehmen. Eine Kriminalitätsbilanz zu den Karnevalstagen wird die Polizei am 12. März veröffentlichen. Erst nach Eingang von Anzeigen, die bei anderen Polizeidienststellen erstattet worden sind, wird eine verlässliche Aussage zur Kriminalitätsbilanz möglich sein.“

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