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November 8, 2024
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Katalog: So rüstet sich die Kölner Polizei für den 11.11.



Köln | Zum Start in die Karnevalssession bereitet sich die Polizei Köln mit rund 1400 Polizistinnen und Polzisten auf einen arbeitsreichen und langen Einsatztag vor.

  • Kölner Polizei gibt Warnhinweise für den 11.11.
  • Alkoholisierte Jugendliche werden dem Jugendamt übergeben
  • Strikte Messerkontrollen geplant

Leitender Polizeidirektor Frank Wißbaum, der den Einsatz am Montag mit seinem Stab aus dem Polizeipräsidium führen wird, äußert sich zu den Planungen: „Die Polizei Köln wird alles dafür tun, dass die vielen Menschen, die zur Sessionseröffnung in die Stadt kommen, ausgelassen und sicher feiern können. Die Feierenden müssen sich dieses Jahr allerdings angesichts der Zunahme von Gewalttaten, bei denen Messer eingesetzt wurden, auf umfangreiche Kontrollen einstellen. Wir setzen nochmal rund 200 Beamtinnen und Beamte mehr ein als noch im letzten Jahr. Wir werden in diesem Jahr mit der Stadt zudem einen besonderen Fokus auf den Jugendschutz legen. Wie auch in den Vorjahren wird die Polizei verstärkte Verkehrskontrollen durchführen.“

Während des Einsatzes wird die Polizei im Koordinierungsgremium der Stadt vertreten sein und Maßnahmen mit den am Einsatz beteiligten Institutionen abstimmen.

Maßnahmen zum Jugendschutz:

„Karneval ist kein Freibrief für Alkoholexzesse. In der fünften Jahreszeit kann man sicher über manches hinwegsehen, aber das Jugendschutzgesetz verliert definitiv nicht seine Geltung. Wir wissen aus den letzten Jahren, dass junge Menschen unter Einfluss von Alkohol Straftaten begehen oder Opfer von sexuellen Übergriffen und Schlägereien werden“, so Wißbaum. Daher haben Stadt und Polizei dieses Jahr eine gemeinsame Konzeption erarbeitet, um zu verhindern, dass sich Jugendliche in einen Zustand bringen, der gefährlich und aus Sicht des Jugendschutzes unvertretbar ist. Stark alkoholisierte Jugendliche werden zunächst an das Jugendamt übergeben, das dann in eigener Zuständigkeit weitere Maßnahmen in Abstimmungen mit den Eltern trifft.

Foto: LMS

Messerkontrollen / Waffenverbotszone:

Durch die Änderung des Waffengesetzes zum 31. Oktober ist nun das Führen von Messern aller Art bei öffentlichen Veranstaltungen verboten. Das gilt am Tag der Sessionseröffnung bis zum Ende der Veranstaltungen insbesondere für die Feierzonen im Zülpicher Viertel, in den dort ausgewiesenen Ausgleichs- und Wartezonen, in der Altstadt, der Südstadt und auf den Ringen sowie deren Seitenstraßen, in denen Feiern stattfinden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Die Regelungen gelten darüber hinaus auf allen anderen Veranstaltungsflächen der Stadt. Wißbaum stellt klar: „Wer feiern will braucht kein Messer. Gerade mit steigendem Alkoholpegel entstehen durch griffbereite Messer bei Auseinandersetzungen unkalkulierbare Risiken“.

Symbolbild

Darüber hinaus hat Polizeipräsident Hermanns die Strategische Fahndung für das gesamte Stadtgebiet angeordnet. Hierdurch ist es den Einsatzkräften möglich, auch außerhalb der Feierzonen in Jackentaschen und Rucksäcke zu schauen.

Schutz der Synagoge:

Das Konzept zum Schutz der Synagoge hat sich im letzten Jahr bewährt. Aufgrund der Eskalation im Nahen Osten wird die Polizei erneut Schutzmaßnahmen treffen und den Bereich großflächig absperren.

Präventionstipps für den Sessionsstart:

   -	Zum Schutz gegen Taschendiebe sollten Feiernde bei 
Gedrängesituationen aufmerksam sein und Wertsachen körpernah 
verstauen. Es ist zudem ratsam, nur mitzunehmen, was man an diesem 
Tag wirklich benötigt. Ein Telefon, Ausweis, Bahnticket und Bargeld 
genügen meist.
   -	Insbesondere Mädchen und jungen Frauen empfiehlt die Polizei, 
keine offenen Getränke von Fremden anzunehmen oder das eigene Getränk
unbeaufsichtigt zu lassen. Auch der Heimweg sollte schon vor dem 
Feiern organisiert sein, zum Beispiel in Begleitung von Freundinnen 
oder Freunden.
   -	Drohenden Auseinandersetzungen sollte man konsequent aus dem Weg
gehen und Einsatzkräfte frühzeitig ansprechen.

– Wer mit Auto, Moped oder E-Scooter unterwegs ist, sollte nüchtern sein. Wer unter Alkohol- oder Drogeneinfluss fährt, riskiert Gesundheit und Leben anderer Menschen sowie den Führerschein.

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