Heute: März 14, 2025
Januar 17, 2024
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„Ausufernder Datenschutz bremst die Wirtschaft aus!“

Köln | Einmal wöchentlich haut Top-Anwalt Oliver Luesgens auf unserer Seite einen raus – den Aufreger der Woche eben!

Heute das Kolumnen-Thema: Datenschutz! Und ohne große Vorrede – auf gehts…

Sie alle werden in der Vergangenheit schon einmal mit teils befremdlich anmutenden Datenschutzbestimmungen oder vielmehr „auf Datenschutz beruhenden Ausreden (s.i.c.)“ konfrontiert worden sein.

Nicht selten wird man sich hierbei gefragt haben, inwieweit es Sinn ergibt, telefonische Auskunftsersuchen bei Behörden oder Unternehmen mit dem pauschalen Verweis auf die restriktive Einhaltung des gesetzlichen Datenschutzes abzulehnen, Kinder auf Abschlussbildern der vierten Klasse einer Grundschule oder eines Abiturjahrgangs unkenntlich zu machen oder dem derzeit innovativsten Autohersteller TESLA die eigentlich automobile Revolution des sog. Wächtermodus* auf deutschen Straßen zu verbieten.

Top-Jurist Oliver Luesgens legt den Finger in die Wunde

Manche gehen gar soweit, einerseits von Vermietern zu verlangen, dass ihre Namen nicht mehr auf Klingelschildern erscheinen (freilich nach vorheriger Löschung aller personenbezogenen Daten auf allen erdenklichen Kanälen), andererseits aber Weltmeister im Posten von höchstpersönlichem Nonsens auf einschlägigen sozialen Netzwerken sind.

Ich frage mich immer: wie würden solche Leute auf Einträge in Telefonbüchern aus dem letzten Jahrhundert reagieren? Dann wüsste der Rest der Welt ja nicht nur von absolut sensiblen Dingen wie der eigenen Rufnummer, sondern darüber hinaus auch noch über den Wohnsitz Bescheid – unvorstellbar!

Übrigens, die gleichen Leute, die von Facebook, Insta & Co. kostenlose Nutzung verlangen (ansonsten mit dem Verbraucherschutz wegen überzogener Gebühren eines bösen U.S. Tech-Riesen drohen), aber nicht ansatzweise bereit sind, im Gegenzug ihre Daten für die meist stundenlange Inanspruchnahme eines kostenlosen Messenger-Dienstes preiszugeben (Stichwort: Tauschgeschäft). 

Symbolfoto: Bopp

>> In Artikel 1 der sog. DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) heißt es im ersten Absatz, dass diese Verordnung Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten enthält. Weiter soll die Verordnung die Grundrechte und Grundfreiheiten natürlicher Personen schützen – insbesondere deren Recht auf den Schutz personenbezogener Daten.

Nun lässt sich trefflich darüber streiten, wo genau eine solche Verordnung (deren Verstöße übrigens seit ihrer Einführung aufgrund unterbesetzter Stellen nur sehr überschaubar geahndet werden können) einen spürbaren Mehrwert bietet – allenfalls, um prominente Exempel zu statuieren?

Schaden oder zumindest ausbremsen tut sie indes seit Jahren unsere Wirtschaft, und das in allen erdenklichen Lebensbereichen wegen angeblicher Notwendigkeit des ausnahmslos zu gewährenden Schutzes personenbezogener Daten.

Eine Posse, wenn man die seit Jahren kursierenden Diskussionen in der Politik mitverfolgt, wenn es darum geht, digitale Krankenakten effizient auf Chipbasis zu realisieren oder generelle Überwachungstechniken einzuführen (und sodann auch zuzulassen), die letztlich mehr Schutz, Sicherheit und Fortschritt für alle bedeuten würden.

Der deutsche Datenschutz-Oberwächter ließ sich erst kürzlich regelrecht dafür abfeiern, dass er den eingangs bereits erwähnten digitalen Rundumschutz* bei Fahrzeugen zugunsten der (angeblich) gleichfalls zu beachtenden Persönlichkeitsrechte eines potentiellen Straftäters kippte – eine Entscheidung, die nicht nur die Versicherungsbranche sprachlos zurück ließ, sondern ebenso das gesamte Ausland abermals aufhorchen lässt, weil deutsche Bürokratie wieder mal dabei ist, wichtige Sektoren der deutschen Wirtschaft lahmzulegen – koste es, was es wolle. 

Meine Meinung zum mittlerweile landesweit vorherrschenden Datenschutz-Wahn: hinterfragt doch lieber auf vernünftiger sowie sachbezogener Ebene, in welchen höchstpersönlichen Lebensbereichen solche gesetzlichen Regelungen eine Daseinsberechtigung haben, anstatt sich (meist ohnehin aus rein opportunistischen Gründen) vorschnell darauf zu berufen, wenn es in rechtlicher Hinsicht mal ungemütlich wird.

Meine Forderung: die DSGVO wesentlich dosierter zu beachten und nur bei dringlichem Bedarf anzuwenden. Und wenn einmal wirklich relevante und vor allem verhältnismässige Verstöße festgestellt werden, diese ohne wenn und aber mit den (ohnehin knapp) zur Verfügung stehenden Mitteln auch vollends durchzusetzen – alles andere ist, wie so vieles in unseren Zeiten, Wischiwaschi, das die Gesellschaft kein bisschen evolviert.

Oliver Luesgens ist Anwalt in Köln, der Familienvater ist auch sozial engagiert mit diversen Hilfsprojekten im Ausland – siehe u.a. www.CLAIM-donation.org

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