
Köln | Es ist nur eine Frage von Tagen oder Wochen, ehe manchem beim Gang vom Briefkasten Übles schwanen dürfte.
Rückblick Anfang 2020: In der Hochphase der Corona-Pandemie waren viele Unternehmen und Selbstständige auf finanzielle Hilfe angewiesen.
Die Corona-Soforthilfe galt als schnelle Unterstützung, um wirtschaftliche Existenzen abzusichern. Inzwischen aber wollen viele Bundesländer eine Rückzahlung der erhaltenen Gelder, was Betroffenen Übel aufstößt.
Robert Greven fassungslos über NRW-Forderung
Am Dienstag, 29. Oktober 2024, startete das neue Rückmeldeverfahren für rund 75.000 Empfängerinnen und Empfänger der NRW-Soforthilfe 2020. Fristende war am 26.2. „Nach der Rückmeldung werden die Schlussbescheide erstellt. Gegebenenfalls zu viel erhaltene NRW-Soforthilfe 2020 muss innerhalb von drei Monaten ab Bekanntgabe des jeweiligen Schlussbescheids zurückgezahlt werden. Betroffene, die sich nicht zurückmelden, müssen die an sie ausgezahlte NRW-Soforthilfe 2020 in voller Höhe zurückzahlen“, hieß es vom Land.

Robert Greven ist einer der Betroffenen und uneinsichtig. „Ich habe ein Leben lang Steuern bezahlt und war nie arbeitslos. Es ist für mich echt ohne Worte. Denn ich bin ein Opfer der Pandemie.“
Der Präsident des Klubs Kölner Karnevalisten schildert seine damalige Lage: „Ich hatte zu der Zeit eine Handelsvertretung, die ich aufgegeben musste, da meine Kunden erstmal alles gestoppt haben. Ich habe dann auch die Hilfe in Anspruch genommen. Und auch das Geld für nötige Kosten benötigt.“
Dies soll er nun zurückzahlen, den entsprechenden Bescheid hat er erhalten. Greven findet: „Eine Frechheit, das jetzt das Geld zurück gefordert wird. Wir retten in Deutschland wirklich den Rest der Welt, aber die eigenen Bundesbürger werden nur gemolken.“
Corona-Soforthilfe NRW 2020: Kölner Top-Anwalt vertritt erneut Betroffene
Wichtig: Nach Erhalt des Bescheids haben Betroffene vier Wochen Zeit sich juristisch zu wehren. Der Kölner Anwalt Oliver Luesgens hat sich auf die Thematik spezialisiert und bereits vor drei Jahren erfolgreich seine Mandanten gegenüber dem Land wegen der Ansprüche vertreten.
Das hat sich herumgesprochen – und so ist Luesgens jetzt wieder mit seiner Seite https://klage-corona-nrw-soforthilfe2020.de Anlaufpunkt für die Betroffenen, deren Zahl in die Zigtausende geht.

„Wir sind auch beim erneuten Versuch der Bezirksregierungen, in einem „zweiten Anlauf“ die Soforthilfen zurückzufordern, sehr zuversichtlich, dass wir die Angelegenheit vor Gericht erneut gewinnen werden“, sagt der Top-Jurist, „Denn die Art und Weise, wie jetzt agiert wird, ist in rechtlicher Hinsicht abermals sehr bedenklich.“
Es geht um Millionen und Existenzen – die Prozesse dürften spannend werden.